Es bestehen grundsätzlich zwei Lizenzarten, die für öffentliche Filmvorführungen beantragt werden können.
Für die verschiedenen Lizenzarten decken wir verschiedene Rechte ab. Die Abklärung der Rechte Ihrer gewünschten Filmtitel ist über diverse Kanäle möglich. In erster Linie ist herauszufinden, ob der von Ihnen gewählte Filmtitel einen Verleih in der Schweiz hat. Hier in der ProCinema Suchmaske finden Sie das heraus. Ist dieser Verleiher auf unserer Studioliste vertreten, ist eine Lizenzierung über die MPLC voraussichtlich möglich. Für Filme, die nicht auf ProCinema vertreten sind, kontaktieren Sie uns direkt und wir prüfen, ob wir herausfinden können, wer die Rechte für den Film besitzt. Unsere aktuelle Studioliste finden Sie hier.
Die MPLC Pauschallizenz ermöglicht dem Lizenznehmer das legale öffentliche Vorführen von urheberrechtlich geschützten filmischen Werken der von uns vertretenen Rechteinhabern. Hierbei handelt es sich um eine Jahreslizenz:
Die MPLC Pauschallizenz ist die ideale Lösung für öffentliche Orte und Betriebe, die regelmässig nicht-kommerzielle Filmabende und Vorführungen planen.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns jetzt.
Sie planen die Vorführung eines bestimmten Films an einem festgelegten Datum? Mit einer MPLC Title by Title Lizenz® wahren Sie das Urheberrecht und können den Film kommerziell (mit Eintrittsgebühr) oder nicht gewerblich (unentgeltlich) zeigen. Die Title by Title Lizenz® erlaubt zudem Werbung für den Film.
MPLC vertritt folgende Studios, Verleiher und Produzenten für die Title by Title Lizenz:
Bitte senden Sie Ihren Lizenzantrag mit den folgenden Angaben per E-Mail oder Post an uns:
Gerne können wir im Anschluss prüfen, ob wir die Rechte für den von Ihnen gewünschten Titel vertreten und ob wir eine Lizenz ausstellen können. Sie können für die Vorführung Ihre eigenen Home-Entertainment DVDs oder Downloads aus dem legalen Handel oder Verleih verwenden. Anträge werden in der Regel am nächsten Werktag bearbeitet. Download TbT Lizenzantrag
Die MPLC Pauschallizenz gilt für die Dauer von 1 Jahr. Sie verlängert sich automatisch jeweils für ein weiteres Jahr, sofern die Vereinbarung nicht von einer der Parteien (Lizenznehmer oder Lizenzgeber) gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens 60 Tage vor Ende der jeweiligen Lizenzdauer bei der Gegenpartei eingegangen sein.
Kunden finden diese Information auch auf Ihrer Lizenz.
Die Musikrechte müssen separat über die SUISA lizenziert werden. Diese sind nicht in unseren Lizenzen integriert. Bitte kontaktieren Sie dafür direkt die SUISA.
Der Lizenznehmer ist nur dazu berechtigt, Filme ab legal erworbenen Datenträger zu spielen. Dazu gehören DVD, Blu-ray und digitale Datenträger. Diese können aus dem privaten Besitz stammen, aus der Bibliothek geliehen oder im Handel erworben werden oder online gekauft werden, z.B. über iTunes. Virtuelle Filmvorführungen, z.B. über Zoom, sind nicht von der MPLC Pauschallizenz gedeckt. Für weitere Anfragen zu den erlaubten Datenträgern und Medien können Sie uns gerne kontaktieren.
Sie möchten eine Lizenz bei uns bestellen? Senden Sie uns dazu ein E-Mail mit den folgenden Angaben:
Senden Sie uns Ihre Title by Title Lizenzbestellung direkt an tbt@mplc.ch.
Senden Sie uns Ihre MPLC Pauschallizenz Lizenzbestellung direkt an info@mplc.ch.
Lizenzbestellungen müssen auf dem schriftlichen Weg erfolgen. Gerne können Sie uns für Auskünfte telefonisch unter 044 325 35 80 kontaktieren.